Anwalt Eherecht

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Eherechtliche Fragen, bei denen ein Anwalt für Eherecht helfen kann

In vielen Lebenssituationen kann das Eherecht eine komplexe und herausfordernde Angelegenheit sein, die rechtliche Unterstützung erfordert. Ein Anwalt für Eherecht kann in verschiedenen Situationen von unschätzbarem Wert sein. Hier sind sechs Fälle, in denen die Fachkenntnisse eines Anwalts für Eherecht hilfreich sein können:

  • Ehescheidung: Bei einer Ehescheidung kann ein Anwalt für Eherecht Sie durch den gesamten Prozess führen, einschliesslich der Klärung von Fragen zum Sorgerecht, Unterhalt und der Aufteilung von Vermögenswerten.

  • Eheverträge: Bevor Sie heiraten, kann ein Anwalt für Eherecht Ihnen helfen, einen Ehevertrag aufzusetzen, der die finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten regelt und beide Parteien schützt.

  • Unterhaltsansprüche: Wenn Sie Ansprüche auf Unterhalt haben oder diese prüfen möchten, kann ein Anwalt für Eherecht Sie über Ihre Rechte informieren und Sie bei der Durchsetzung unterstützen.

  • Sorgerechts- und Besuchsrechtsangelegenheiten: Bei Streitigkeiten über das Sorgerecht oder das Besuchsrecht für Kinder kann ein Anwalt für Eherecht vermitteln und Ihnen helfen, eine Lösung zu finden, die im besten Interesse aller Beteiligten liegt.

  • Internationale Eheschliessungen und Scheidungen: Wenn Sie eine internationale Ehe haben oder eine Ehe mit jemandem aus einem anderen Land schließen möchten, kann ein Anwalt für Eherecht Ihnen bei der Klärung der rechtlichen Aspekte und möglichen Probleme helfen.

  • Eheannullierung: In Fällen, in denen eine Ehe annuliert werden soll, kann ein Anwalt für Eherecht Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Schritte zu verstehen und die Annullierung vor Gericht zu beantragen.

Mit seiner Erfahrung und Fachkompetenz steht ein Anwalt für Eherecht Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre rechtlichen Interessen geschützt sind und Sie durch alle rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Ihrer Ehe geführt werden.

Häufig gestellte Fragen zum Eherecht

In der Regel verlangt ein Anwalt, eine Anwältin für für Familien- und Eherecht zwischen 250 und 450 Franken pro Stunde. Bei GetYourLawyer können Sie je nach Fall ein Kostendach vereinbaren, sodass Sie zu jeder Zeit die Kosten im Griff haben. Sind Sie nicht in der Lage, die Gerichts- und Anwaltskosten selbst zu berappen, kann Ihr Anwalt für Sie beim Gericht die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung beantragen.

Die Gerichtskosten einer einvernehmlichen Scheidung hängen von den Gerichtsgebühren des Wohnkantons ab und betragen in der Regel zwischen CHF 1000 bis 4000.

Das Güterrecht regelt die Vermögensverhältnisse von Verheirateten. Die meisten Ehepaare in der Schweiz unterstehen dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Dabei gibt es vier Gütermassen: das Eigengut und die Errungenschaft der Frau sowie das Eigengut und die Errungenschaft des Mannes. Während der Ehe verwaltet und nutzt jede Seite ihr Vermögen selbständig. Mann und Frau müssen aber angemessene Beiträge an den Familienunterhalt leisten. Wichtig wird der Güterstand vor allem bei Auflösung der Ehe – sei es durch Tod oder durch Scheidung. Dann wird das eheliche Vermögen in der güterrechtlichen Auseinandersetzung geteilt: Mann und Frau behalten je ihr Eigengut; der Vorschlag, das ist der Positivsaldo der beiden Errungenschaften, wird – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – hälftig geteilt.

Mit einem Ehevertrag können Ehepaare die Errungenschaftsbeteiligung abändern oder einen anderen Güterstand vereinbaren; zur Wahl stehen die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Mit einem solchen Ehevertrag lässt sich zum Beispiel erreichen, dass die ehelichen Ersparnisse im Todesfall ganz an den hinterbliebenen Ehemann, die Witwe gehen. Wichtig sind Eheverträge auch, wenn eine Seite ein eigenes Geschäft führt, oder in Patchworkfamilien mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen. Ein solcher Ehevertrag muss öffentlich beurkundet werden. Lassen Sie sich bei der Abfassung rechtlich beraten.

Zum Unterhalt eines Kindes gehören die Kosten für Betreuung, Erziehung, Ausbildung und Kindesschutzmassnahmen. Die Eltern sorgen gemeinsam für diesen Unterhalt – mit persönlicher Betreuung oder mit Geldzahlungen. Das gilt, wenn die Eltern zusammenleben, aber auch wenn sie getrennt sind. Unterhaltspflichtig sind Eltern grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag ihres Kindes. Hat es dann seine Erstausbildung noch nicht abgeschlossen, dauert die Unterhaltspflicht fort. Das Gesetz nennt keine Altersgrenze. Es ist also durchaus möglich, dass die Eltern auch über den 25. Geburtstag ihres Kindes hinaus für seinen Unterhalt aufkommen müssen. Auch wenn das Kind einmal bei einer Prüfung durchfällt, müssen die Eltern weiterzahlen. Das Kind muss aber seine Ausbildung zielgerichtet und ernsthaft vorantreiben – einen «ewigen Studenten» müssen die Eltern nicht unterstützen.

Ehestreit entzündet sich oft am Geld. Auch Suchtprobleme oder Auseinandersetzungen um die Kinder können den Grund für eine Ehekrise bilden. Das Wichtigste dabei: Holen Sie rechtzeitig Hilfe – bei einer Budgetberatung, bei der Kesb, in einem Paarcoaching. Lässt sich ein Konflikt auf diese Weise nicht lösen und braucht es einen verbindlichen Entscheid, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich allein oder gemeinsam mit Ihrem Partner, Ihrer Partnerin an das Eheschutzgericht in Ihrem Wohnkanton zu wenden. Das Eheschutzgericht kann verbindliche Anordnungen treffen und zum Beispiel festlegen, wie viel jede Seite an die Haushaltskosten beisteuern muss, es kann den Betrag zur freien Verfügung für die haushaltführende Seite bestimmen oder auch Kindesschutzmassnahmen anordnen. Das Verfahren vor dem Eheschutzgericht ist meist mündlich. Sie können sich dabei von einem Anwalt, einer Anwältin begleiten lassen – insbesondere, wenn Ihr Ehemann, Ihre Frau dies auch tut.

Insbesondere bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren, wenn sich die Partner bezüglich der meisten Scheidungsangelegenheiten einig sind, ist es möglich und sinnvoll, dass Ehepartner denselben Anwalt beauftragen. Dies kann dazu beitragen, die Kosten zu senken und den Prozess zu beschleunigen, da ein Anwalt beide Parteien vertreten und den Scheidungsvertrag ausarbeiten kann, der dann von beiden unterzeichnet wird. Dies ist vor allem dann möglich, wenn keine wesentlichen Interessenkonflikte zwischen den Ehepartnern bestehen und sie sich einig sind.

Es ist möglich, sich auch ohne Anwalt scheiden zu lassen. Eine sogenannte "einvernehmliche Scheidung" kann ohne Anwalt erfolgen, wenn beide Ehepartner sämtliche Scheidungsfolgen (wie Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung) einvernehmlich geregelt haben und dies in einem notariell beglaubigten Scheidungsvertrag festhalten.

Wenn jedoch Uneinigkeit besteht oder komplexe rechtliche Fragen auftreten, ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, um Ihre Interessen zu schützen und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte korrekt behandelt werden.

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